Vor Serienbeginn hat der KSA angekündigt, das voraussichtlich in dieser Spielsaison nicht mehr alle Spiele der Kreisligen C mit amtlichen Schiedsrichtern besetzt werden können. Auf Grund aktueller Vorkommnisse hat der Kreisvorstand in seiner Sitzung vom 27.10.2015 folgende Regelung beschlossen: Falls kein ausgebildeter Schiedsrichter am Platz ist, hat der Gastverein Vorrecht den Spielleiter zu stellen. Verzichtet dieser, muss der Platzverein einen Schiedsrichter stellen. - Kommt das Spiel nicht zu Stande, wird es in der Regel für den Platzverein als verloren gewertet.