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In zahlreichen Bereichen unseres Lebens setzen sich Männer und Frauen uneigennützig und ohne Bezahlung für ihr soziales Umfeld ein. Dies gilt besonders für den Bereich Sport. Ein Vereinsleben wäre in vielen Vereinen ohne ehrenamtliche Helfer nicht denkbar. Doch was passiert, wenn trotz aller guten Absicht einmal etwas schief läuft?

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind – auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

In folgenden Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Eigenschaden
    Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Für das Rahmenprogramm engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein überwiesen werden. Wir übernehmen die Kosten.
  • Drittschaden
    Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, erhält er dadurch 135,- Euro weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. Wir übernehmen die Kosten.
  • Steuern
    Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach fünf Jahren fordert das Finanzamt 15.000,- Euro Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht ihm ein Schaden. Wir übernehmen die Kosten.
  • Schlüsselverlust
    Ein Mitglied wohnt am städtischen Sportpark und fungiert für den Verein als Hausmeister. Den Zentralschlüssel für die Schließanlage des Sportparks verliert er trotz großer Sorgfalt. Der Austausch der Schließanlage kostet 8.000,- Euro. Wir übernehmen die Kosten.

Spezieller Haftungs-Schutz für Vereinsführung und Funktionäre mit der D&O

Als Vorstand eines eingetragenen Vereins haften Sie für Vermögensschäden unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – dies eventuell sogar gesamtschuldnerisch, d. h. auch für ein Verschulden Ihres Vorstandskollegen. Deshalb liegt es in Ihrem, aber auch im Interesse des Verein/Verbands, Sie mit der D&O-Versicherung (Director and Officers) bei möglichen Fehlern zu schützen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen des Vereins. Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Diesen speziellen Schutz können Sie in Kombination mit der Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

Vorteile von Vermögensschadenhaftpflicht mit D&O-Schutz

  • Vorstand und Geschäftsführer sind persönlich gegen Schadenersatzansprüche geschützt
  • Alle Funktionsträger sind versichert, vom Vorstand über Abteilungsleiter bis zum Hausmeister
  • Fehler in der Vereinsarbeit werden finanziell für den Verein/Verband und den Verantwortlichen aufgefangen
  • Besonderer Preisvorteil bei Kombination beider Produkte

Falls auch Sie Ihre ehrenamtlichen Helfer schützen wollen, steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro beim LSB/LSV gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Oder besuchen Sie uns unter: www.arag-sport.de.

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